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1. |
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Allgemeines - Geltungsbereich |
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1.1.
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Die
nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im
Sinne des § 310 I BGB. Privatpersonen erfragen die Bedingungen für eine
Geschäftsbeziehung bitte vor Abschluß eines Kaufes. |
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1.2.
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Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der
nachstehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren
Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es
sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen
des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos
ausführen. |
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1.3.
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Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. |
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1.4.
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Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit
dem Kunden. |
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2.
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Angebot und Bestellung |
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Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote stellen
kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als
Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Der Kunde ist an
seine Bestellung 4 Wochen ab Zugang bei uns gebunden. Ein Vertrag kommt
erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch
mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Unsere Angebote und
Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven
Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und
ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. |
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3.
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Gewerbliche Schutzrechte , Urheberrechte |
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3.1.
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An
den Produkten incl. Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen,
Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen sowie an Software bestehen in
der Regel gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte der Hersteller /
Lizenzgeber. Hinweise auf solche Schutzrechte auf den Produkten dürfen
vom Kunden nicht verändert, abgedeckt oder beseitigt werden.
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3.2. |
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Der
Kunde ist verpflichtet seine Abnehmer auf die vorgenannten Schutzrechte
und Lizenzbedingungen der Hersteller und auf die in den
Lizenzbedingungen genannten Einschränkungen hinzuweisen. |
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3.3
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Für
Schäden aufgrund der Verletzung derartiger Schutzrechte haften wir nur,
wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche
bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter
ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere diesbezügliche Haftung auf
den Fakturenwert der Ware beschränkt. |
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4.
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Beschaffenheit, Lieferzeiten und Lieferungen, Lieferverzug |
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4.1.
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Für
den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung und für die vereinbarte
Beschaffenheit sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben
maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung. |
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4.2
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Sofern sich aus unseren schriftlichen Angaben nichts anderes ergibt, ist
Lieferung ab dem Logistik-Center Heidgraben vereinbart. Die Kosten und
die Gefahr des Transports sowie die Verlade- und Verpackungskosten gehen
zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für Rücksendungen, siehe Ziff. 10.
Für die Verpackung der Ware erheben wir derzeit eine
Verpackungspauschale iHv. 1,00 Euro. Für die Einhaltung etwaiger
Ausschlussfristen zum Beispiel nach den allgemeinen deutschen
Speditionsbedingungen (ADSp) ist der Kunde verantwortlich. Im
Normalfall betragen die Kosten für Transport 8Euro, über Euro200,--
liefern wir frachtfrei (Standartpaketgröße und Lieferung im Inland)
|
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4.3.
|
|
Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der
Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind
Paletten. Die Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind vom Kunden
zu tragen. |
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4.4. |
|
Die
von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller
technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt
mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor
der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen,
Genehmigungen, Freigaben und Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die
Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit
das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet
ist. |
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4.5
|
|
Die
Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen,
soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder
Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies
gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die
vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn
sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und
Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst
mitteilen. |
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4.6.
|
|
Wir
sind zu zumutbaren Teillieferungen und Fakturierung solcher
Teillieferungen berechtigt. |
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4.7.
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Im
Falle des Lieferverzugs aufgrund einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
bis zu 5 % des vom Verzug betroffenen Fakturawerts, in jedem Fall jedoch
beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
|
|
4.8.
|
|
Soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits
beruht, haften wir nach den gesetzlichen Regelungen, jedoch begrenzt auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, soweit keine
von uns zu vertretende vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt.
|
|
4.9. |
|
Wir
haften nach den gesetzlichen Bestimmungen soweit der zugrunde liegende
Kaufvertrag ein Fixgeschäft ist oder das Interesse des Kunden an der
weiteren Vertragserfüllung als Folge des von uns zu vertretenden
Lieferverzugs weggefallen ist. |
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5.
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Prüfung der Ware |
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Der
Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit
den Lieferpapieren und der Bestellung und auf Mängel zu untersuchen und
erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu
machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 4 Werktagen ab
Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es
sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht
erkennbar. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder
Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des
Spediteurs gemäß § 438 HGB zu vermerken. |
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|
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6.
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Preise und Zahlung |
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6.1.
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Es
gilt der in unserer Auftragsbetätigung genannte Preis, ansonsten, soweit
nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der am Tag der Annahme der
Bestellung in unserer Preisliste genannte Preis. |
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6.2.
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Bei
einem Auftragswert von weniger als 25,00 Euro (netto) berechnen wir
eine Bearbeitungspauschale von 5,00 Euro je Kleinauftrag. |
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6.3
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Unsere Preise verstehen sich netto, "ab Werk" zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer, Kosten für Transport und Verpackung. |
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6.4.
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|
Wir
behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn
nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von
Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen
eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
|
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6.5.
|
|
Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, 14 Tage nach
Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Überschreitet der Kunde die
eingeräumten Zahlungsfristen, so sind wir - unbeschadet weitergehender
Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem
jeweiligen Basiszinssatz gem. BGB zu fordern. Alle offenen Forderungen
werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung
fällig. |
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6.6
|
|
Die
Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger
Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn es sich um
rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene
Gegenansprüche handelt. |
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|
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|
|
|
7.
Eigentumsvorbehalt |
|
7.1.
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|
Wir
behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden vor. |
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7.2. |
|
Der
Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln;
insbesondere besteht die Verpflichtung, diese auf Kosten des Kunden
gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
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7.3. |
|
Der
Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuverkaufen; eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung ist dem Kunden jedoch nicht gestattet. Forderungen
aus dem Weiterverkauf der Waren werden bereits jetzt in Höhe des
Faktura-Endbetrages an uns abgetreten.
Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Kunde weiter ermächtigt, ohne
dass hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, berührt
wird. Wir werden jedoch die abgetretenen Forderungen so lange nicht
einziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein
Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt
ist oder Zahlungseinstellung beim Kunden vorliegt. Die Abtretung nehmen
wir hiermit an. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte und
Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen
Forderungen notwendig sind. |
|
7.4 |
|
Eine
etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird für
uns vorgenommen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder
Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren,
steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im
Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen
verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung,
Vermischung oder Vermengung zu.
Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als
vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt.
Dieses wird unentgeltlich für uns verwahrt. Die oben vereinbarte
Vorausabtretung gilt in den vorgenannten Fällen nur in Höhe des
Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter
veräußert wird. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware oder die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde
uns unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen
Informationen zu benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten, die nicht
von den Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Kunden.
|
|
7.5
|
|
Wir
verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden
Sicherheiten nach Wahl und auf Verlangen des Kunden insoweit
freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen mehr als 20% übersteigt. |
|
|
|
|
|
8.
|
|
Mängelhaftung |
|
8.1.
|
|
Die
Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser
seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist. Bei Verkauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung
ausgeschlossen. |
|
8.2.
|
|
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde bei Bestehen
einer Herstellergarantie verpflichtet, vor unserer Inanspruchnahme die
Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem
Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Wir werden den
Kunden hierbei unterstützen. Im Übrigen bleiben die
Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt. |
|
8.3.
|
|
Wenn
und soweit der Kunde hiernach nicht befriedigt ist, sind wir nach
unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder
Ersatzlieferung berechtigt. Ausgetauschte Waren oder Teile hiervon sind
unser Eigentum und an uns herauszugeben. Sind wir zur Nacherfüllung
nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder
schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem
Kunden nicht zumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des
Kaufpreises zu verlangen. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind in
Ziff. 9 geregelt. |
|
8.4.
|
|
Im
Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen
Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit
bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und
der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn die
Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht
möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils
bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt
den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag. |
|
8.5.
|
|
Wenn
der Kunde wegen unserer nicht ordnungsgemäßer Leistung vom Vertrag
zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann
oder solches behauptet, wird der Kunde auf unser Verlangen innerhalb
angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte
geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht.
|
|
8.6.
|
|
Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Sachmangel nicht
vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/
Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in
diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in
Rechnung gestellten, nachzuweisen. |
|
8.7.
|
|
Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab
Gefahrübergang. In der Bearbeitung einer Mangelanzeige des Kunden durch
uns ist kein Anerkenntnis des Mangels zu sehen. Die Bearbeitung einer
Mangelanzeige führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die
gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der
Verjährung tritt dadurch nicht ein. Dies gilt auch wenn wir auf
Mangelanzeige des Kunden eine Nacherfüllung (Nachbesserung oder
Ersatzlieferung) vornehmen. Eine Nachbesserung kann ausschließlich auf
die Verjährung des die Nachbesserung auslösenden Mangels und evtl. im
Wege der Nachbesserung neu entstandene Mängel Einfluss haben. Soweit die
Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des
Kunden gem. §§ 478, 479 BGB unberührt, vorausgesetzt der Kunde hat die
ihm gem. § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
erfüllt. |
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|
|
|
|
9.
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|
Gesamthaftung |
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9.1.
|
|
Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weitergehende Ansprüche
des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Kunden. |
|
9.2.
|
|
Diese
Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder eines unserer
Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter beruht oder wir
fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt
auch nicht wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine
Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen haben und
diese Garantie gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die geltend
gemachten Schäden abzusichern. |
|
9.3
|
|
Unsere Ersatzpflicht ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit auf den
vorhersehbaren Schaden, jedenfalls auf die Deckungssumme unserer
Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Kunden
auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. |
|
9.4.
|
|
Die
Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für
Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche
wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung
oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden.
|
|
9.5.
|
|
Eine
weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist -
ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs -
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche gem. §§ 1, 4
Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche aus Delikt oder bei von uns zu
vertretender Unmöglichkeit. |
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10.
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|
Rücksendungen |
|
|
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Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen.
Rücksendungen von Neu-, Gebraucht- bzw. Defektwaren haben an die Medias
Res GmbH,Lerchenfeld 23, 25436 Heidgraben frei Haus zu erfolgen.
Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur
dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein
Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die RMA- und die
Kundennummer angegeben sind. Diesen Rücksendungsbegleitschein und die
RMA-Nummer erhält der Kunde auf schriftliche oder telefonische
Anforderung in Heidgraben unter Telefon 04122-900603, Fax 04122-900604.
Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung
eines Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Kunden. In jedem Fall
erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr
des Kunden. Bei Rücksendungen die der Kunde zu vertreten hat,
insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle von
Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale
berechnen. |
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|
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11.
|
|
Abtretung |
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Die
Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen uns aus der
Geschäftsbeziehung bedarf zu deren Wirksamkeit unserer schriftlichen
Zustimmung, die wir bei berechtigtem Interesse des Kunden nicht unbillig
verweigern werden. |
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12.
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Export
|
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Von
uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit
dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von
Produkten kann für den Kunden genehmigungspflichtig sein und unterliegt
den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, bei aus
den USA importierten Produkten den Export-Kontrollbestimmungen der
Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde muss sich über diese
Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 65760 Eschborn/Taunus nach
den US-Bestimmungen beim Bureau of Industry and Security (BIS), U.S.
Department of Commerce, Washington DC 20320 erkundigen. Unabhängig
davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten
Produkte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die
ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen
Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte
exportiert. Jede Weiterlieferung von Produkten durch Kunden an Dritte,
mit oder ohne Kenntnis von uns, bedarf gleichzeitig der Übertragung der
Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße
Beachtung dieser Bedingungen uns gegenüber. |
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|
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13.
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Verschiedenes |
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Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht
auf Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so
berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der
übrigen Bestimmungen. |
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15.
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Gerichtsstand und Erfüllungsort, Anwendbares Recht |
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Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist
Elmshorn. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie
über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden
Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Kaufleuten Elmshorn, wir sind jedoch
berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte
Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention.
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Die
Geschäftsführung
Heidgraben, Januar 2005 |